Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Herr Robert Stöcking (nachfolgend: "Soundcity Music & Media") bietet Kunden unter anderem über den Online-Marktplatz eBay Produkte zum Kauf an. Für die insoweit abgeschlossenen Verträge gelten die vorliegenden AGB.

§ 1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

(1)

Diese AGB gelten für über den Online-Marktplatz eBay begründete Geschäftsbeziehungen zwischen Soundcity Music & Media und seinen Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2)

Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3)

Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2. Vertragsschluss

(1)

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie sonstige Änderungen, wie etwa Änderungen in der Form, Farbe und / oder im Gewicht, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Auch die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungs-werte und daher ebenso wie genannte Lieferfristen nicht verbindlich.

(2)

Wird ein Artikel von Soundcity Music & Media im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit.

Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt zwischen Soundcity Music & Media und dem das höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande.

(3)

Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und zudem mit der "Sofort-Kaufen"-Funktion versehen, kommt der Vertrag zwischen Soundcity Music & Media und dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Kunde diese Option ausübt. Die Option des Vertragsschlusses zum Festpreis kann ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.

(4)

Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreisformat eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag zwischen Soundcity Music & Media und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang mit seinem eBay-Passwort bestätigt.

(5)

Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Soundcity Music & Media zu vertreten ist – insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern.

Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

 

§ 3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen

(1)

Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise; d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich aller Steuern – insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2)

Alle Preise gelten – wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.

Sowohl bei der Versendung von Waren im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben und sind zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen.

Wird vom Kunden eine (Transport-) Versicherung ausdrücklich verlangt oder ist eine solche durch Soundcity Music & Media zwingend vorgesehen, ist Soundcity Music & Media berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

(3)

Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach Wahl von Soundcity Music & Media.

(4)

Soundcity Music & Media ist zu Teilleistungen grundsätzlich berechtigt, soweit sich für den Kunden daraus keine wesentlichen Nachteile ergeben.

(5)

Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf – auch bei frachtfreier Lieferung – mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(6)

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert Soundcity Music & Media die Sachen auf Kosten und Gefahr des Kunden; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

 

§ 4. Zahlungsbedingungen

(1)

Der Kunde kann grundsätzlich per Vorkasse oder Rechnung zahlen; Soundcity Music & Media behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.

(2)

Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist dabei der Eingang des Betrages bei der von Soundcity Music & Media vorgesehenen Zahlstelle. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soundcity Music & Media behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(3)

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Soundcity Music & Media anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5. Eigentumsvorbehalt

(1)

Bei Verbrauchern behält sich Soundcity Music & Media Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Unternehmern behält sich Soundcity Music & Media das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2)

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

(3)

Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, Soundcity Music & Media einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Soundcity Music & Media erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von Soundcity Music & Media hinzuweisen.

Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(4)

Soundcity Music & Media ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

(5)

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet.

Der Kunde tritt Soundcity Music & Media bereits jetzt sämtliche Forderungen ab, die ihm aus einer Weiter-veräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen; die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt – die Befugnis von Soundcity Music & Media, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon aber unberührt. Soundcity Music & Media verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann Soundcity Music & Media verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die hierfür notwendigen dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums bei Soundcity Music & Media entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

(6)

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für Soundcity Music & Media vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit Soundcity Music & Media nicht gehörenden Sachen, erwirbt Soundcity Music & Media an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n).  

§ 6. Widerrufsrecht und -folgen

Verbrauchern steht in Bezug auf gekaufte Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:

 

Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht

Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Wichtig: Datenträger mit Audio- bzw. Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Verbraucher entsiegelt wurden, sind vom Widerruf und von der Rückgabe ausgenommen.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Soundcity Music & Media, Robert Stöcking, Schillerstrasse 9, 13158 Berlin, Fax: 030/91743985 

Widerrufsfolgen 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 7. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen richten sich nach folgenden Bestimmungen:

 

(1) Gewährleistung bei Gebrauchtwaren

Gebrauchten Sachen können Gebrauchsspuren aufweisen; diese stellen keinen Mangel dar. Im
Übrigen ist beim Verkauf gebrauchter Sachen die Gewährleistung ausgeschlossen – und zwar auch
insoweit der Mangel nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden ist.

Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn Soundcity Music & Media grobes Verschulden
vorwerfbar ist, der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen wurde sowie im Falle von Soundcity Music & Media zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens. Ebenso unberührt bleibt die Haftung im Fall
zwingender gesetzlicher Regelungen, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Nacherfüllungsanspruch

Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Soundcity Music & Media ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Bei Unternehmern leistet Soundcity Music & Media für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Sonstige Gewährleistungsansprüche

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig
machen (Rücktritt), Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, gelten die Haftungsbeschränkungen
nach § 9 dieser AGB.

(4) Mangelanzeige und Rücksendung

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der
Ware schriftlich unter den eingangs aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.

Auf Verlangen von Soundcity Music & Media hat der Kunde die Ware zurückzusenden. Es werden unfreie
Rücksendungen nur nach vorheriger schriftlicher Anzeige des Mangels und unter Angabe der von
uns nach Rücksprache dann vergebenen Retourennummer akzeptiert.

(5) Transportschäden

Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, Soundcity Music & Media diese unverzüglich
mitzuteilen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen
Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen.
Insbesondere hat der Kunde die Verpackung bis auf weiteres aufzubewahren.

(6) Gewährleistungsfristen

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab deren Ablieferung, wenn nicht
die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen ist. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist für
Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn Soundcity Music & Media grobes Verschulden
vorwerfbar ist, der Mangel arglistig verschwiegen wurde sowie im Fall von Soundcity Music & Media
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens. Ebenso unberührt
bleibt die Haftung im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, wie etwa nach dem
Produkthaftungsgesetz.

(7) Garantiebedingungen

Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als
Garantie für die Beschaffenheit der Waren.

 

 

§ 8. Schadensersatz bei Nichtabnahme

Für den Fall der unberechtigten Nichtabnahme von Waren, verpflichtet sich der Kunde – unbeschadet der Möglichkeit für Soundcity Music & Mediat, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen – zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 25 % des Kaufpreises. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich niedrigeren Schadens vorbehalten.

 

§ 9. Haftungsbeschränkungen und -freistellung

(1)

Gegenüber Unternehmern haftet Soundcity Music & Media im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von Soundcity Music & Media bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Soundcity Music & Media – soweit keine Hauptleistungspflichten (Kardinalpflichten) des Vertrages verletzt werden – beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

(2)

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus zwingenden gesetzlichen Regelungen, wie etwa aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Soundcity Music & Media zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

 

§ 10. Schlussbestimmungen

(1)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

(2)

Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz von Soundcity Music & Media.

Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenso der Geschäftssitz von Soundcity Music & Media.

(3)

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.