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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Herr Robert Stöcking (nachfolgend: "Soundcity Music & Media") bietet Kunden unter anderem über den Online-Marktplatz eBay und das Internet Produkte zum Kauf an. Für die insoweit abgeschlossenen Verträge gelten die vorliegenden AGB.
§ 1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
(1)
Diese AGB gelten für über den Online-Marktplatz eBay und das Internet begründete Geschäftsbeziehungen zwischen Soundcity Music & Media und seinen Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2)
Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3)
Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2. Vertragsschluss
(1)
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie sonstige Änderungen, wie etwa Änderungen in der Form, Farbe und / oder im Gewicht, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Auch die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungs-werte und daher ebenso wie genannte Lieferfristen nicht verbindlich.
(2)
Wird ein Artikel von Soundcity Music & Media im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit.
Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt zwischen Soundcity Music & Media und dem das höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande.
(3)
Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und zudem mit der "Sofort-Kaufen"-Funktion versehen, kommt der Vertrag zwischen Soundcity Music & Media und dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Kunde diese Option ausübt. Die Option des Vertragsschlusses zum Festpreis kann ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.
(4)
Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreisformat eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay oder im Internet Shop von Soundcity Music & Media das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag zwischen Soundcity Music & Media und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche "Sofort-Kaufen oder Bestellen" anklickt und den Vorgang mit seinem eBay-Passwort oder im Shop mit klicken bestätigt.
(5)
Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Soundcity Music & Media zu vertreten ist – insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern.
Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
§ 3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen
(1)
Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise; d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich aller Steuern – insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2)
Alle Preise gelten – wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
Sowohl bei der Versendung von Waren im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben und sind zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen.
Wird vom Kunden eine (Transport-) Versicherung ausdrücklich verlangt oder ist eine solche durch Soundcity Music & Media zwingend vorgesehen, ist Soundcity Music & Media berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
(3)
Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach Wahl von Soundcity Music & Media.
(4)
Soundcity Music & Media ist zu Teilleistungen grundsätzlich berechtigt, soweit sich für den Kunden daraus keine wesentlichen Nachteile ergeben.
(5)
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf – auch bei frachtfreier Lieferung – mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(6)
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert Soundcity Music & Media die Sachen auf Kosten und Gefahr des Kunden; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
§ 4. Zahlungsbedingungen
(1)
Der Kunde kann grundsätzlich per Vorkasse oder Rechnung zahlen; Soundcity Music & Media behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.
(2)
Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist dabei der Eingang des Betrages bei der von Soundcity Music & Media vorgesehenen Zahlstelle. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soundcity Music & Media behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(3)
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Soundcity Music & Media anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5. Eigentumsvorbehalt
(1)
Bei Verbrauchern behält sich Soundcity Music & Media Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Unternehmern behält sich Soundcity Music & Media das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
(3)
Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, Soundcity Music & Media einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Soundcity Music & Media erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von Soundcity Music & Media hinzuweisen.
Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(4)
Soundcity Music & Media ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
(5)
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet.
Der Kunde tritt Soundcity Music & Media bereits jetzt sämtliche Forderungen ab, die ihm aus einer Weiter-veräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen; die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt – die Befugnis von Soundcity Music & Media, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon aber unberührt. Soundcity Music & Media verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann Soundcity Music & Media verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die hierfür notwendigen dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums bei Soundcity Music & Media entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
(6)
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für Soundcity Music & Media vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit Soundcity Music & Media nicht gehörenden Sachen, erwirbt Soundcity Music & Media an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n).
§ 8. Schadensersatz bei Nichtabnahme
Für den Fall der unberechtigten Nichtabnahme von Waren, verpflichtet sich der Kunde – unbeschadet der Möglichkeit für Soundcity Music & Mediat, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen – zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 25 % des Kaufpreises. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich niedrigeren Schadens vorbehalten.
§ 9. Haftungsbeschränkungen und -freistellung
(1)
Gegenüber Unternehmern haftet Soundcity Music & Media im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von Soundcity Music & Media bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Soundcity Music & Media – soweit keine Hauptleistungspflichten (Kardinalpflichten) des Vertrages verletzt werden – beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
(2)
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus zwingenden gesetzlichen Regelungen, wie etwa aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Soundcity Music & Media zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§ 10. Schlussbestimmungen
(1)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(2)
Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz von Soundcity Music & Media.
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenso der Geschäftssitz von Soundcity Music & Media.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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