Soundcity Music Shop
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Herr Robert Stöcking (nachfolgend:
"Soundcity Music & Media") bietet Kunden unter anderem über den
Online-Marktplatz eBay und das Internet Produkte zum Kauf an. Für die insoweit abgeschlossenen
Verträge gelten die vorliegenden AGB.

§ 1. Allgemeine Bestimmungen und
Geltungsbereich

(1)

Diese AGB gelten für über den
Online-Marktplatz eBay und das Internet begründete Geschäftsbeziehungen zwischen Soundcity Music
& Media und seinen Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
werden.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2)

Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB
sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist
jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu
einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der AGB ist jede
natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit
der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3)

Von den hier vorliegenden AGB abweichende,
diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden – selbst
bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsschluss

(1)

Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Technische Änderungen sowie sonstige Änderungen, wie etwa Änderungen in der
Form, Farbe und / oder im Gewicht, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Auch die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben,
Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche
Näherungs-werte und daher ebenso wie genannte Lieferfristen nicht verbindlich.

(2)

Wird ein Artikel von Soundcity Music & Media
im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der
Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines
Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der
Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte
Bedingungen im Angebot erfüllt. Das Angebot kann während der individuell
bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden. Der Kunde nimmt das
Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter
während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für
die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit.

Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit
einer Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt
zwischen Soundcity Music & Media und dem das höchste Gebot abgebenden Kunden der
Vertrag zustande.

(3)

Wird ein Artikel im Rahmen einer sog.
Online-Auktion eingestellt und zudem mit der "Sofort-Kaufen"-Funktion versehen,
kommt der Vertrag zwischen Soundcity Music & Media und dem Kunden unabhängig vom
Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu
dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Kunde diese Option
ausübt. Die Option des Vertragsschlusses zum Festpreis kann ausgeübt werden,
solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.

(4)

Wird ein Artikel ausschließlich unter dem
Festpreisformat eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf
eBay oder im Internet Shop von Soundcity Music & Media das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem
angegebenen Preis. Der Vertrag zwischen Soundcity Music & Media und dem Kunden
kommt zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen
Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche "Sofort-Kaufen oder Bestellen" anklickt und den Vorgang
mit seinem eBay-Passwort oder im Shop mit klicken bestätigt.

(5)

Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt
unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies
gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Soundcity Music & Media
zu vertreten ist – insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäfts mit Zulieferern.

Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur
teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert;
die Gegenleistung wird unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

§ 3. Vergütung, Liefer- und
Versandbedingungen

(1)

Die angegebenen Preise sind ausnahmslos
Bruttopreise; d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich
aller Steuern – insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2)

Alle Preise gelten – wenn nichts anderes
ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.

Sowohl bei der Versendung von Waren im
Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten
an. Deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot
gemachten Angaben und sind zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen.

Wird vom Kunden eine (Transport-)
Versicherung ausdrücklich verlangt oder ist eine solche durch Soundcity Music &
Media zwingend vorgesehen, ist Soundcity Music & Media berechtigt, die dadurch
bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

(3)

Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern
keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach Wahl von
Soundcity Music & Media.

(4)

Soundcity Music & Media ist zu
Teilleistungen grundsätzlich berechtigt, soweit sich für den Kunden daraus keine
wesentlichen Nachteile ergeben.

(5)

Bei Unternehmern geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache
mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim
Versendungskauf – auch bei frachtfreier Lieferung – mit der Auslieferung der
Ware an eine geeignete Transportperson über.

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache
auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde
im Verzug der Annahme ist.

(6)

Wird der Versand auf Wunsch oder aus
Verschulden des Kunden verzögert, lagert Soundcity Music & Media die Sachen auf
Kosten und Gefahr des Kunden; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 4. Zahlungsbedingungen

(1)

Der Kunde kann grundsätzlich per Vorkasse
oder Rechnung zahlen; Soundcity Music & Media behält sich jedoch das Recht vor,
einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben
innerhalb der Angebotsseite.

(2)

Der Kunde verpflichtet sich, alle
Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen;
maßgeblich ist dabei der Eingang des Betrages bei der von Soundcity Music &
Media vorgesehenen Zahlstelle. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde
in Zahlungsverzug.

Der Verbraucher hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soundcity Music
& Media behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.

(3)

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Soundcity
Music & Media anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

(1)

Bei Verbrauchern behält sich Soundcity Music
& Media Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Unternehmern behält sich Soundcity Music
& Media das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2)

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während
des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

(3)

Der Kunde ist während des
Eigentumsvorbehalts verpflichtet, Soundcity Music & Media einen Zugriff Dritter
auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder
die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Soundcity
Music & Media erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das
Eigentum von Soundcity Music & Media hinzuweisen.

Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie
den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(4)

Soundcity Music & Media ist berechtigt, bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder im
Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung vom
Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

(5)

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware
im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder im Rahmen eines
Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung
oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet.

Der Kunde tritt Soundcity Music & Media
bereits jetzt sämtliche Forderungen ab, die ihm aus einer Weiter-veräußerung der
Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen; die
Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der
Kunde nach deren Abtretung ermächtigt – die Befugnis von Soundcity Music &
Media, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon aber unberührt. Soundcity
Music & Media verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und
nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann Soundcity Music & Media
verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die hierfür
notwendigen dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die
Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des
Vorbehaltseigentums bei Soundcity Music & Media entstehenden Kosten gehen zu
Lasten des Kunden.

(6)

Eine Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für Soundcity Music & Media
vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit Soundcity Music &
Media nicht gehörenden Sachen, erwirbt Soundcity Music & Media an der neuen
Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw.
den anderen verarbeiteten Sache(n).


§ 8. Schadensersatz bei Nichtabnahme

Für den Fall der unberechtigten Nichtabnahme
von Waren, verpflichtet sich der Kunde – unbeschadet der Möglichkeit für
Soundcity Music & Mediat, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen –
zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 25 % des Kaufpreises.
Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich
niedrigeren Schadens vorbehalten.

§ 9. Haftungsbeschränkungen und
-freistellung

(1)

Gegenüber Unternehmern haftet Soundcity
Music & Media im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von Soundcity
Music & Media bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Für
Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Soundcity
Music & Media – soweit keine Hauptleistungspflichten (Kardinalpflichten) des
Vertrages verletzt werden – beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
von Erfüllungsgehilfen.

(2)

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus zwingenden gesetzlichen Regelungen, wie
etwa aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei
Soundcity Music & Media zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens.

§ 10. Schlussbestimmungen

(1)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder
gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht
der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem
der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Die Bestimmungen des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

(2)

Erfüllungsort für alle vertraglichen und
gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz von Soundcity Music & Media.

Hat der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenso der
Geschäftssitz von Soundcity Music & Media.

(3)
Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.


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